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Bauwesen

Adresse

Kanzlei
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 5
6242 Wauwil
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Tel. 041 984 11 11

Beschreibung Bauwesen

Wann muss eine Baubewilligung eingeholt werden?

Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen. Das Baugesuch ist elektronisch und in Papierform (3-fach) beim Gemeinderat einzureichen. Bei nichtbaubewilligungspflichtigen Reparatur- und/oder Unterhaltsarbeiten ist eine vorgängige schriftliche Information erwünscht. Das elektronische Baugesuchsformular (eFormular) steht auf der Website der Dienststelle rawi https://rawi.lu.ch/down_loads/down_loads_bew für die digitale Einreichung der Baugesuche zur Verfügung. Auf dieser Seite sind nebst allen Formularen auch nützliche Hinweise und Wegleitungen abrufbar. Mittels einmaliger Registration und Authentifizierung können Gesuchstellende die webbasierten eFormulare ausfüllen und die Unterlagen hochladen. Aktuell stehen die folgenden Formulare zu Verfügung:

- Baugesuch
- Meldung Abbrucharbeiten
- Meldung Solaranlage
- Meldung Terrainveränderungen
- Projektänderung
- Vorabklärung

Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:

Je nach Fall können vom Gemeinderat weitere Unterlagen eingefordert werden.Der Gemeinderat prüft, ob das Baugesuch und die Beilagen den Anforderungen entsprechen und erteilt dem Gesuchsteller eine Baubewilligung.

Merkblatt Baueingabe (Version April 2015) [pdf, 143 KB]

Energiemeldung

Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung), eines zentralen Elektro-Wassererwärmers/ Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind neu meldepflichtig bei der Gemeinde. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Dafür steht eine für alle Gemeinden gültige, zentrale Meldeplattform unter Energiemeldung zur Verfügung. Alle Meldungen sind zwingend über dieses Tool vorzunehmen.

Entsorgungsanlagen / Unterflurcontainer

Bei Neuüberbauungen ist ein unterirdisches Entsorgungssystem für den Kehricht einzuplanen (GRE 2016-010). Der Standort der Containeranlage muss für Entsorgungsfahrzeuge ungehindert zugänglich sein. Der genaue Standort muss mit der Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes für Abfallentsorgung Luzerner-Landschaft GALL abgesprochen werden. Der definitive Standort ist planerisch aufzuzeigen und vom GALL genehmigen zu lassen.

Geschäftsstelle GALL | Gemeindeverband für Abfallverwertung Luzern-Landschaft (GALL)
Sagenbachstrasse 1
6281 Hochdorf
041 914 60 84
info@gall-lu.ch

Leitungspläne

Leitungskataster

Kost + Partner AG
Industristrasse 14
6210 Sursee
041 926 06 06

Leitungskataster Wasser

Wälli AG
Stirnrütistrasse 45
6048 Horw
041 348 06  00

Geometer

Heini Geomatik AG
Vorstadt 19
6130 Willisau
041 972 79 00
info@heinigeomatik.ch

GIS-Koordinator

Kost + Partner AG
Matthias Gusset
Industriestrasse 14
6210 Sursee
041 926 06 73
matthias.gusset@kost-partner.ch

Einreihung Tarifzonen Wasser / Abwasser

Ingenieurbüro

Hüsler & Heiniger AG
Bahnhofstrasse 13
6130 Willisau
041 460 09 80
www.huesler-heiniger.ch

b.huesler@huesler-heiniger.ch
s.heiniger@huesler-heiniger.ch
h.unternaehrer@huesler-heiniger.ch
m.hofmann@huesler-heiniger.ch
mutation@huesler-heiniger.ch

Koordinationsstelle Feuerschau

SE Sicherheit & Energie AG
Pilatusstrasse 9
6036 Dierikon
Tel. 041 259 29 70
info@sicherheit-energie.ch

Ortsplaner

ZEITRAUM Planungen AG
Hirschmattstrasse 25
6003 Luzern
041 329 05 05
info@zeitraumplanungen.ch

Energienachweise (Prüfung)

Seit 2014 ist die "MuKEn" in Kraft; für Baubewilligungen erfolgt der Vollzug nach dem Energiegesetz des Kantons Luzern. Bitte verwenden Sie jeweils die aktuellen Formulare, gemäss dem nachfolgenden Link: www.energie-zentralschweiz.ch/vollzug/vollzug-luzern.html

Schär + Egli GmbH
Ingenieurbüro HLK
Centralstrasse 33
6210 Sursee
041 921 78 70
info@schaer-egli.ch

Ortsplan und Geoportal

Ortsplan und Grundbuchplan / Geoportal

 

Kontakt

Ansprechpartner / Funktion
Fischer Doris Funktion