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Teilungsamt

Adresse

Kanzlei
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 5
6242 Wauwil
Google Maps

Tel. 041 984 11 11

Beschreibung Teilungsamt

Die Abwicklung der Erbschaft, sofern der oder die Verstorbene den letzten Wohnsitz in Wauwil hatte, erfolgt durch das Teilungsamt Wauwil.

Welche Tätigkeiten werden vom Teilungsamt ausgeführt?

  • Sicherung des Erbgangs (Sicherungsinventar etc.)
  • Erbenabklärungen, Erbgangseröffnung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • Steuer-/öffentliches Inventar
  • Mitwirkung bei der Teilung
  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge

Gleichzeitig werden die Erbschaftssteuern für die Gemeinde und den Kanton veranlagt und bezogen.

Wie viel betragen die gesetzlichen Erbteile?

Ehegatten

  • 50 % der Erbschaft, wenn Nachkommen der Erblasserin bzw. des Erblassers vorhanden sind.
  • 75 % der Erbschaft, wenn Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind.
  • 100 % der Erbschaft, wenn weder Nachkommen noch Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind.

Kinder

  • 50 % der Erbschaft, wenn die ErblasserIn den Ehemann bzw. die Ehefrau hinterlässt.
  • 100 % der Erbschaft, wenn kein Ehepartner der Erblasserin bzw. des Erblassers vorhanden ist.

Die Kinder erben zu gleichen Teilen.

Wie viel betragen die Pflichtteile?

(ab Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023)

Ehegatte 50 % des gesetzlichen Erbteils (wie bisher)
Nachkommen   50 % ihres gesetzlichen Erbteils (bisher 75 %)
Eltern 0 % (bisher 50 % ihres gesetzlichen Erbanspruchs)
Konkubinat Die Konkubinatspartnerin oder der Konkubinatspartner hat weiterhin kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteilsschutz

Wie viel betragen die Erbschaftssteuern?

Ehegatten Steuerfrei
Nachkommen (Kinder, Enkel) 1 % + Zuschlag je nach Höhe des Erbteils
elterlicher Stamm (Eltern, Geschw., Nichten, Neffen) 6 % + Zuschlag je nach Höhe des Erbteils
grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousin/e) 15 % + Zuschlag je nach Höhe des Erbteils
nicht verwandte Personen 20 % + Zuschlag je nach Höhe des Erbteils

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind an die Eröffnung des Erbganges mitzubringen:

  • Adressen der gesetzlichen Erben
  • Allfällige Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge
  • Aufstellung über das Nachlassvermögen (Bankauszüge etc.)
  • Versicherungspolicen

Bitte Termin telefonisch mit dem Teilungsamt vereinbaren.

Kontakte

Ansprechpartner / Funktion
Rölli Beat Funktion
Tirinzoni-Schärli Yvonne Funktion