Teilungsamt
Adresse
Kanzlei
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 5
6242 Wauwil
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Tel. 041 984 11 11
E-Mail
Beschreibung Teilungsamt
Die Abwicklung der Erbschaft, sofern der oder die Verstorbene den letzten Wohnsitz in Wauwil hatte, erfolgt durch das Teilungsamt Wauwil.
Welche Tätigkeiten werden vom Teilungsamt ausgeführt?
- Sicherung des Erbgangs (Sicherungsinventar etc.)
- Erbenabklärungen, Erbgangseröffnung
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- Steuer-/öffentliches Inventar
- Mitwirkung bei der Teilung
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge
Gleichzeitig werden die Erbschaftssteuern für die Gemeinde und den Kanton veranlagt und bezogen.
Wie viel betragen die gesetzlichen Erbteile?
Ehegatten
- 50 % der Erbschaft, wenn Nachkommen der Erblasserin bzw. des Erblassers vorhanden sind.
- 75 % der Erbschaft, wenn Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind.
- 100 % der Erbschaft, wenn weder Nachkommen noch Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind.
Kinder
- 50 % der Erbschaft, wenn die ErblasserIn den Ehemann bzw. die Ehefrau hinterlässt.
- 100 % der Erbschaft, wenn kein Ehepartner der Erblasserin bzw. des Erblassers vorhanden ist.
Die Kinder erben zu gleichen Teilen.
Wie viel betragen die Pflichtteile?
(ab Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023)
Ehegatte | 50 % des gesetzlichen Erbteils (wie bisher) |
---|---|
Nachkommen | 50 % ihres gesetzlichen Erbteils (bisher 75 %) |
Eltern | 0 % (bisher 50 % ihres gesetzlichen Erbanspruchs) |
Konkubinat | Die Konkubinatspartnerin oder der Konkubinatspartner hat weiterhin kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteilsschutz |
Wie viel betragen die Erbschaftssteuern?
Ehegatten | Steuerfrei |
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Nachkommen (Kinder, Enkel) | 1 % + Zuschlag je nach Höhe des Erbteils |
elterlicher Stamm (Eltern, Geschw., Nichten, Neffen) | 6 % + Zuschlag je nach Höhe des Erbteils |
grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousin/e) | 15 % + Zuschlag je nach Höhe des Erbteils |
nicht verwandte Personen | 20 % + Zuschlag je nach Höhe des Erbteils |
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind an die Eröffnung des Erbganges mitzubringen:
- Adressen der gesetzlichen Erben
- Allfällige Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge
- Aufstellung über das Nachlassvermögen (Bankauszüge etc.)
- Versicherungspolicen
Bitte Termin telefonisch mit dem Teilungsamt vereinbaren.