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Handänderungen

Adresse

Kanzlei
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 5
6242 Wauwil
Google Maps

Tel. 041 984 11 11

Beschreibung Handänderungen

Handänderungssteuer

Gegenstand der Handänderungssteuer ist der Wechsel im Eigentum an einem Grundstück (z.B. durch Kauf, Tausch, Schenkung, Erbteilung usw.) oder der Wechsel der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Erwerber oder die Erwerberin. Vertraglich können andere Abmachungen getroffen werden. Die Handänderungssteuer beträgt 1,5 % des Handänderungswertes. Der Handänderungswert besteht aus sämtlichen Leistungen des Erwerbers oder der Erwerberin oder ist gleich dem Katasterwert (in der Regel ist der höhere Wert massgebend).

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer. Steuerpflichtig ist der bei einer Veräusserung eines Grundstückes erzielte Gewinn. Ausnahme: Gewinne aus der Veräusserung von Geschäftsvermögen unterliegen nicht der Grundstückgewinnsteuer sondern der Einkommens- oder Gewinnsteuer gemäss Steuergesetz. Die Grundstückgewinnsteuer wird grundsätzlich vom Verkäufer oder der Verkäuferin des Grundstückes geschuldet. Vertraglich können andere Abmachungen getroffen werden.

Zuständig

Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Vorbereitung bzw. Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Grundlage für diese Steuern sind die kantonalen Gesetze.

Sicherstellung in den Kaufverträgen: Es kann eine Überweisung auf unser Postfinance-Konto CH23 0900 0000 6000 6889 2 erfolgen (lautend auf "Gemeinde Wauwil, 6242 Wauwil"). Der Betrag wird nicht verzinst.

Elektronisches Formular GGSt

Das neue Grundstückgewinn-Steuererklärungsformular inkl. Wegleitung ist auf der Homepage der Dienststelle Steuern aufgeschaltet. Ab sofort kann diese Steuererklärung direkt am PC ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden.

Das bisherige Grundstückgewinn-Steuererklärungsformular wurde inhaltlich überarbeitet und dem neuen Design der anderen Steuerformulare angepasst. Neu kann diese Steuererklärung gleich wie die Steuererklärung für die Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer von der Homepage der Dienststelle Steuern heruntergeladen, elektronisch ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden:
www.steuern.lu.ch/steuererklaerung/.

Als neues Hilfsmittel zum Ausfüllen der Steuererklärung steht zudem eine Wegleitung zur Verfügung, die ebenfalls auf der Homepage aufgeschaltet ist www.steuern.lu.ch/publikationen/nav_wegleitungen/. Die neue Steuererklärung kann ab sofort für die Deklaration von der Grundstückgewinnsteuer unterliegenden Gewinnen verwendet werden.

Mit dieser Neuerung wird das Ausfüllen der Grundstückgewinn-Steuererklärung beschleunigt und erleichtert.

Kontakt

Ansprechpartner / Funktion
Rölli Beat Funktion
  • Gemeindeschreiber
  • Notar