Familienergänzende Kinderbetreuung / Betreuungsgutscheine
Die Gemeinde Wauwil unterstützt Familien aktiv bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dafür stehen verschiedene Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Betreuungsmöglichkeiten und Tagesstätten in Wauwil sowie Informationen zu Betreuungsgutscheinen.
Betreuungsangebote in Wauwil
Folgende Organisationen bieten familienergänzende Kinderbetreuung in Wauwil an:
- KiTa Nova GmbH Waldegg 10, 6242 Wauwil (https://www.kitanova.ch/)
- Tagesfamilie Bärgblick – Frau Tamara Hendry Bergstrasse 11, 6242 Wauwil (https://www.chinderhuus-bergblick.ch/)
Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie direkt auf den jeweiligen Webseiten der Betreuungseinrichtungen.
Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter mit Wohnsitz in der Gemeinde Wauwil.
Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG in Kraft. Dieses Gesetz bringt wesentliche Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen mit sich, welche per 1. August 2026 umgesetzt werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine wird neu vom Kanton bestimmt. Dies kann Ihre Betreuungsgutscheine verändern, auch wenn sich Ihr Einkommen nicht verändert hat.
Voraussetzungen für einen Anspruch
- Freiwilliger Kindergarten hat Anspruch / Obligatorischer Kindergarten hat keinen Anspruch
- Wohnsitz in der Gemeinde Wauwil
- Minimales Arbeitspensum 20%
- Einkommensobergrenze: CHF 120'000.00 pro Haushalt und Jahr
Weitere wichtige Informationen rund um die neuen Betreuungsgutscheine finden Sie im Dokument des Kantons Luzern: Fragen und Antworten für Erziehungsberechtige
Die Abteilung Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern stellt einen Online-Rechner zur Verfügung, mit welchem Sie die ungefähre Höhe Ihres zukünftigen Betreuungsgutscheins berechnen können. Online-Rechner Betreuungsgutscheine - Kanton Luzern
Für den Antrag benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, Ihre AHV-Nummer und die Ihres Kindes, bei Paarhaushalten zusätzlich die AHV-Nummer der zweiten erwachsenen Person, die IBAN-Nummer Ihres Bank- oder Postkontos, den unterschriebenen Betreuungsvertrag für jedes betreute Kind, Angaben zum Arbeitspensum in Prozent (auch für die zweite erwachsene Person im Haushalt) sowie die Betreuungszeiten der Kinder.
Die Anträge für Betreuungsgutscheine für die neue Periode 2026/27 können ab dem 3. August 2026 über die neue Applikation KiBeLU erfasst werden.
Kontakt
Für Fragen oder Unterstützung rund um die Themen Kinderbetreuung, Betreuungsgutscheine oder Sprachförderung steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Wauwil gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Wauwil
Ressort Soziales
Tel. 041 984 11 11
E-Mail: soziales@wauwil.ch
Webseite: https://www.wauwil.ch
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