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Leerwohnungszählung per 1. Juni 2026

Alle Gemeinden der Schweiz erheben jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen. Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt. Die Zählung leer stehender Wohnungen stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes. Die Mitarbeit ist für die Eigentümer/innen und Liegenschaftsverwalter/innen obligatorisch.

Um die leer stehenden Wohnungen möglichst lückenlos erfassen zu können, ersuchen wir Sie als Eigentümer/in bzw. Liegenschaftsverwalter/in einer leerstehenden Wohnung uns folgende Angaben zu machen:

  • Zimmerzahl
  • Wohnung oder Einfamilienhaus
  • Zum Verkauf oder zur Vermietung
  • Ist es eine Neuwohnung, d.h. fertig erstellt seit dem 1. Juni 2024?

Bitte teilen Sie die vorstehenden Angaben bis spätestens 7. Juni 2026 an die Gemeindeverwaltung Wauwil (gemeinde@wauwil.ch / Tel. 041 984 11 11) mit. 

Für die Meldung der Leerwohnungen steht Ihnen untenstehendes Meldeformular zur Verfügung.


Download

Formular Leerwohnungszählung 2026 [pdf, 1.3 MB]