Garagen-Flohmarkt

Ein Garagenflohmarkt ist ein Flohmarkt, der direkt auf dem eigenen Grundstück stattfindet – zum Beispiel in der Garage, auf dem Vorplatz oder beim Hauseingang. Der Begriff «Garagenflohmarkt» stammt daher, dass viele Menschen ihre Garage als Verkaufsfläche nutzen.
Wenn der Frühling kommt, verspüren viele das Bedürfnis, Keller, Estrich und andere Räume gründlich zu entrümpeln. Die perfekte Gelegenheit also, um gebrauchte Dinge bequem von zu Hause aus zu verkaufen.
Die Arbeitsgruppe Aktives Wauwil lädt herzlich ein zum Garagenflohmarkt am Samstag, 30. Mai 2026, von 11 bis 16 Uhr. Sie übernimmt die Koordination und unterstützt die privaten Anbieterinnen und Anbieter. Die Durchführung und Verantwortung liegen bei den jeweiligen Teilnehmenden. Ob kleiner oder grosser Garagenmarkt – wir freuen uns auf viele Anmeldungen und auf zahlreiche Vintage-Schätze!
Falls du zu Hause keinen geeigneten Platz hast, lohnt es sich, gemeinsam mit Nachbarn oder Freunden eine Verkaufsfläche zu organisieren. Denn: Je mehr mitmachen, desto lebendiger und fröhlicher wird die Standbetreuung!
Folgende Personen engagieren sich in der Arbeitsgruppe Aktives Wauwil:
Florian Blum, Stephanie Meyer, Torsten Moser, Yvonne Portmann, Karin Rabens, Sonja Voney, Franziska Weingartner, Philipp Zimmermann und Rolf Butz
Teilnahmebedingungen
- Jeder, der einen Stand betreiben möchte, kann diesen am Samstag, 30. Mai 2026 von 11.00 – 16.00 Uhr auf seinem Privatgrundstück aufbauen und Gegenstände verkaufen.
- Anmeldungen über das nachstehende Formular, per E-Mail an markt@6242.ch oder direkt auf der Gemeindekanzlei Wauwil.
- Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2026.
- Alle Verkaufsstände sollten deutlich mit Luftballons gekennzeichnet sein. Abholung der Luftballone am Samstag, 30. Mai 2026 um 9.00 Uhr bei der GiveBox Wauwil.
- Öffentliche Flächen dürfen nicht genutzt werden. Alle Strassen und Gehwege müssen freigehalten werden.
- Gewerbliche Stände und der Verkauf von ausschliesslich Neuwaren ist nicht zulässig.
- Jede Art von Abfall wird von den Teilnehmenden beseitigt.
Für den Verkauf von Speisen und Getränken ist eine spezielle Bewilligung erforderlich. Gratis oder gegen eine freiwillige Spende können diese abgegeben werden.