Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Schriftenempfangsschein
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse