Coronavirus


Lockerungen ab 1. März 2021

Trainings im Freien mit Einschränkungen möglich

An Aussentrainings dürfen wieder bis zu 15 Personen teilnehmen. Jedoch sind nur Übungen ohne Körperkontakt erlaubt. Wettkämpfe sind weiterhin verboten. Eine Maske muss nicht getragen werden, solange der Abstand eingehalten werden kann. Dies gilt für alle Personen ab 20 Jahren.

Private Treffen draussen mit bis zu 15 Personen

Passend zum schönen Wetter sind private Treffen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Dabei gilt es zu beachten, dass Kinder mitzählen und diese Lockerung nur für Anlässe mit Freunden oder der Familie gilt. Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten (mit Ausnahme von Gottesdiensten, Beerdigungen oder politischen Versammlungen). Auch Selbsthilfegruppen bis zehn Personen in den Bereichen Suchtbekämpfung und der psychischen Gesundheit sind neu wieder erlaubt.

Proben für Musikgruppen oder ähnliches sind ebenfalls wieder mit bis zu 15 Teilnehmenden gestattet. Entweder mit Maskenpflicht oder genügend Abstand. Vorführung dürfen aber weiterhin keine gegeben werden.

Jugendliche bis 20 erhalten Privilegien

Der Bundesrat betonte am Mittwoch, dass vor allem die Jungen unter den Einschränkungen des öffentlichen Lebens leiden würden. Darum hat man für alle bis Jahrgang 2001 weitere Lockerungen im Bereich Sport, Kultur und Angeboten der Jugendarbeit wie Jugendtreffs oder Pfadi (ohne Einschränkungen) beschlossen.

Trainings und Wettkämpfe ohne Publikum sind für sie in Innenräumen sowie Aussenbereichen wieder erlaubt. Das gilt auch für Kontaktsportarten. Ebenfalls sind Lager für Jugendliche bis Jahrgang 2001 wieder erlaubt, es braucht jedoch ein Schutzkonzept.

Bei Musikbands, Jugendorchestern und Jugendchören sind gemeinsame Proben wieder gestattet. Konzerte oder Aufführungen dürfen nicht vor Publikum stattfinden, können jedoch gefilmt und online übertragen werden.

Schutzkonzepte

Die Schutzkonzepte der Verbände werden vorbehalten und sind einzuhalten.

 


 

Anstieg der Infektionszahlen stoppen!

Coronavirus – COVID-19 (SARS-CoV-2)

 


 


Kanton Luzern

28. Mai 2020

Kanton Luzern

Die wichtigsten Infos und Links zum Coronavirus finden Sie aktuell auf der Website des Kantons Luzern:

gesundheit.lu.ch


Wir sind füreinander da!

Der Frauenverein Egolzwil-Wauwil bietet für die beiden Dörfer eine Unterstützung an. Füreinander da sein ist enorm wichtig in der momentanen Situation. Wir denken an alle Personen, welche das Haus nicht mehr verlassen dürfen.

Rufen Sie uns an und teilen Sie uns mit was Sie brauchen. Weitere Informationen siehe im folgenden Flyer:

Angebot Koordinationshilfe Frauenverein


Gemeinde Wauwil

Vermittlung freiwillige Helfer

Leider kann es sein, dass sich auch Personen in unserem Dorf in die häusliche Quarantäne begeben müssen. Insbesondere sind ältere oder vorerkrankte Menschen auf die Hilfe von aussen (z.B. für den Lebensmitteleinkauf, für das Kinderhüten und für andere Erledigungen) angewiesen. Wenn es darauf ankommt, sind wir füreinander da. Es ist wichtig, über sein eigenes Hilfeangebot zu reden, entsprechende Zettel im Mehrfamilienhaus oder der Nachbarschaft zu verteilen.

Wenn Sie keine andere Hilfe (Spitex, Frauenverein, Nachbarschaft) finden, melden Sie sich beim Gemeinderat oder der Gemeindeverwaltung (041 984 11 11; ).

Flyer "Brauchen Sie Hilfe?"


Das SRK Kanton Luzern hilft mit neuen Angeboten

Helfen, wo Hilfe am nötigsten ist. Auf Grundlage dieses Leitsatzes des Schweizerischen Roten Kreuzes hat das Rote Kreuz Kanton Luzern kurzfristige, neue Angebote für die Menschen im Kanton Luzern aufgebaut. Die bisherigen Dienstleistungen werden weitergeführt. Nur die Bildungsangebote wurden aufgrund der Bestimmung des Bundesrates unterbrochen.

Solidarität und Menschlichkeit sind seit der Gründung im 19. Jahrhundert zentrale Werte des Roten Kreuzes. Dies zeigt sich auch in Zeiten mit (global) neuen Herausforderungen wie der Coronakrise. «Wir organisieren neue Angebote, um Menschen im Kanton Luzern in dieser ausserordentlichen Zeit zu unterstützen», sagt Erica Züst, Geschäftsführerin vom Roten Kreuz im Kanton Luzern. Dazu gehört z.B. eine Helpline, die durch Mitarbeitende und auch Freiwillige besetzt wird. «Gerne sind wir für Menschen da, die sich mitteilen und austauschen möchten». Gemäss Erica Züst ist diese Form der sozialen Vernetzung eine Möglichkeit die Zeit der «Isolation» besser zu überstehen. «Wenn man sich nicht persönlich sehen kann, ist ein Telefongespräch das nächstbeste Kommunikationsmittel». Es gibt aber auch Anfragen für Botengänge zur Post und in die Apotheke, um rezeptfreie Medikamente abzuholen, oder die Bitte mit dem Hund spazieren zu gehen.

Eine aktuelle Übersicht über Dienstleistungen und Angebote sowie Freiwilligenarbeit finden Sie auf

www.srk-luzern.ch oder unter der Helpline 041 417 20 33.

Medieninformation SRK Kanton Luzern


Schule Wauwil

Rückkehr in die Schulräume

Aktuelle Informationen der Schule finden Sie der Website www.schule-wauwil.ch


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